B. wäre nicht B., also „jemand mit der besonderen Gabe, Verbrechen zu begehen“ wie ihn gestern die Richter definierten, die ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung in erster Instanz zu vier Jahren Haft, 10 Millionen Euro Steuerrückzahlung und zu fünf Jahre Ausschluss von allen öffentlichen Ämtern verurteilten – wenn er nicht heute schon angekündigt hätte, dass er es sich anders überlegt hat und doch wieder in die Politik zurückkehren will.
Schließlich sind noch so viele Verfahren gegen ihn anhängig, da kann er doch nicht die Bühne einfach so verlassen.