Klar, man kann jetzt so tun, als sei die Verurteilung des Gewohnheitsverbrechers B. zu einem Jahr Hausarrest oder sozialen Diensten eine Strafe. Vor allem, wenn man bedenkt, dass er in den bislang 18 Prozessen, die gegen ihn angestrengt wurden, nur dieses einzige Mal in letzter (dritter) Instanz verurteilt wurde, könnte man durchaus optimistisch sein.
Nur für die Chronik: In den 17 Prozessen gegen B. kam es zu
1 Verurteilung in letzter Instanz
2 Verurteilungen in erster Instanz (7 Jahre für Amtsmissbrauch+Prostitution Minderjähriger und 1 Jahr für Verletzung von Dienstgeheimnissen)
2 Amnestien
4 Freisprüchen
2 Freisprüchen durch Abschaffung des Strafbestands
6 Verjährungsstrafen
3 Ermittlungsverfahren laufen noch gegen ihn (Bestechung des oppositionellen Senators De Gregorio, Bestechung des Zeugen Tarantini, Bestechung zahlreicher Zeugen des Prozesses wegen Amtsmissbrauch und Prostitution Minderjähriger)
Der nun abgeschlossene Prozess hat 12 Jahre gedauert. Vielleicht erleben wir es, dass der gegen ihn laufende Prozess noch zu Lebzeiten B.’s abgeschlossen wird. Wir können hoffen. Seine Mutter starb mit 97.