Berlusconis Regierungskoalition hat einen Gesetzesvorschlag gemacht, der die Abhörpraxis deutlich einschränkt. Etwa ist es kein abhörwertes Delikt, wenn man wegen einer Falschaussage gegenenueber einem Staatsanwalt verdächtigt wird. Oder im Verdacht steht, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Journalisten, die aus Abhoerprotokollen zitieren, riskieren bis zu drei Jahren Haft. Die Opposition sagt: Nichts. Jedenfalls nichts von Belang. Warum auch. Die Delikte, die hier abgehört werden, sind fast alles Delikte des Establishments. Zu dem auch linksdemokratische Politiker gehören. Der erste Gesetzesvorschlag, den die dahingeschiedene Prodi-Regierung machte, galt ebenfalls der Einschränkung der Abhoerpraxis. Sie kam nur nicht durch. Brüder im Geiste.