Ein lesenswerter Artikel von Davide Brocchi: „Deutschland, ein Mafiaparadies“.
Lesenswert ist auch ein Kommentar zu Davides Artikel, wo jemand unter dem Kürzel „Sata“ suggiert, der Autor schreibe die Unwahrheit, weil er in seinem Artikel erwähnt, dass der Staatsanwalt Scarpinato Chefankläger des Andreotti-Prozesses war. Anders jedoch als „Sata“ behauptet, wurde Andreotti am Ende des Prozesses keineswegs freigesprochen. „Sata“ glaubt dies dem (in der Tat leider falschen Eintrag) des Wikipedia-Artikels über Andreotti zu entnehmen. Das ist ein schönes Beispiel für Geschichtsfälschung. Das Märchen, dass Andreotti freigesprochen worden sei, kursiert (und wurde in Italien vor allem von der rechten Presse in Umlauf gebracht), seitdem das Urteil 2004 bestätigt wurde: Bestätigt wurde jedoch keineswegs der Freispruch, sondern die Tatsache, dass Andreotti bis 1980 die kriminelle Vereinigung Cosa Nostra unterstützt hat. Ein Verbrechen, das nun verjährt ist. Für die Jahre danach ließ sich laut Gericht kein Beweis für eine weitere Mafia-Unterstützung Andreottis finden.
Die Richter des Kassationshofes versuchten also, Andreotti gleichzeitig zu verurteilen und freizusprechen, was natürlich nicht geht. Um es beiden Seiten recht zu machen, fällten die Richter schließlich das sibyllinische Urteil, Andreottis Unterstützung der Mafia bis 1980 als bewiesen zu betrachten und ihn dafür als schuldig zu sprechen. Und ihn für die Jahre danach, die nicht unter diese Verjährungsklausel fallen, freizusprechen.
Andreotti ist also keineswegs freigesprochen worden. Seine Unterstützung der Mafia gilt durch alle Instanzen hindurch als bestätigt – und gleichzeitig als verjährt. Was natürlich in der Tat ein unbefriedigendes Urteil ist. Vor allem für Andreotti. Der sich einen 1a-Freispruch gewünscht hatte. Aber ihn nicht bekam.
Wer des Italienischen mächtig ist, kann das auch im (etwas) solider dokumentierten italienischen Wikipedia-Beitrag über Andreotti nachlesen.